Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

In diesem Bereich werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus den FuE-Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung gefördert, die Neuheitscharakter besitzen und durch technische Risiken gekennzeichnet sind. Darüber hinaus müssen die Ergebnisse des Vorhabens geeignet sein, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und/oder regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beizutragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Ausgaben für vorhabensspezifische Instrumente und Ausrüstungen, für Auftragsforschung und technisches Wissen von Dritten sowie Gemeinkosten und sonstige Ausgaben.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Verbund (FuE-Verbundvorhaben) können gefördert werden, wenn ein Unternehmen und mindestens eine Forschungseinrichtung an der Konzeption eines FuE-Vorhabens mitwirken, zu seiner Durchführung beitragen und seine Risiken und Ergebnisse teilen. Das Teilprojekt der jeweiligen Forschungseinrichtung muss mindestens 1/10 des Projektvolumens des Gesamtvorhabens umfassen. Das Projektvolumen aller am Verbund beteiligten Forschungseinrichtungen zusammen darf maximal 3/7 des Gesamtvorhabens betragen. Es werden Projekte aus den FuE-Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung gefördert, die Neuheitscharakter besitzen und durch technische Risiken gekennzeichnet sind. Darüber hinaus müssen die Ergebnisse des Vorhabens geeignet sein, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und/oder regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beizutragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Ausgaben für vorhabensspezifische Instrumente und Ausrüstungen, für technisches Wissen von Dritten sowie Gemeinkosten. Für das am Verbundvorhaben beteiligte Unternehmen sind zusätzlich Ausgaben für Auftragsforschung und sonstige Ausgaben zuwendungsfähig.

Die Antragsformulare zu diesem Förderprogramm finden Sie im Downloadbereich.

Diese Kurzbeschreibung hat rein informativen Charakter und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sämtliche Regeln, Vorgaben usw., die Förderung von Vorhaben in diesem Bereich betreffend, entnehmen Sie bitte der geltenden Richtlinie des Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.

Anträge sind spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Maßnahme bei der TBI GmbH einzureichen.