Förderaufruf

 

Ziel der Förderung

Ziel der Landesregierung ist es, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten. Dafür sollen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse gefördert werden.

Mit der „Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern“ soll die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Mittelstandes im Land Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden. KMUs sollen bei der Einführung und Umsetzung neuer digitaler Prozesse im Land unterstützt werden.

 

Der technologische Wandel in den Unternehmen soll durch den Einsatz und die Anwendung von neuen digitalen Technologien beschleunigt werden. Die Anwendung neuer Methoden soll zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und zu effektiveren Produktions- und Leistungsprozessen führen. Die Qualität und Quantität bei Produkten und Verfahren sollen gesteigert, eine Nachverfolgung der betrieblichen Prozesse möglich gemacht werden. Mit der Förderung des Einsatzes von Digitalisierung, Automatisierung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den Unternehmen soll auch den negativen Auswirkungen des Fachkräftemangels entgegengewirkt werden.

 

Das Gesamtbudget der möglichen Zuwendungen für den Aufruf umfasst insgesamt 1,5 Mio. EUR.

 

Zuwendungsempfänger / Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigten, die ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur stark zeitlich verzögert digitale Produktions- und Leistungsprozesse einführen können. Die Begriffsbestimmung der Kategorie KMU (mit Ausnahme der Beschäftigtenzahl) richtet sich nach Artikel 2 des Anhangs I zur Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) 615/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 (ABl. L 167 vom 30.06.2023, S.1)).

 

Antragsberechtigt sind KMU, die in folgenden Wirtschaftszweigen tätig sind:

  • Produktion (Verarbeitendes Gewerbe),
  • Handwerk und
  • Tourismus.

 

Gegenstand der Zuwendung / Was wird gefördert?

Gefördert werden im Rahmen dieses Förderaufrufs Vorhaben in folgenden drei Schwerpunktbereichen:

  • Digitalisierung in der Produktion (Verarbeitendes Gewerbe)
  • Digitalisierung im Handwerk
  • Digitalisierung im Tourismus

 

In den Schwerpunktbereichen werden Investitionen für die Umsetzung von Prozessinnovationen, die die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens, beispielsweise durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien oder Lösungen ermöglichen, gefördert.

 

Zuwendungsart / Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als De-minimis-Beihilfe gewährt. Beihilferechtliche Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.   

 

KMU mit weniger als 100 Beschäftigte können im Rahmen der Förderung digitaler betrieblicher Kleininvestitionen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit bis zu 50.000 EUR je Vorhaben gefördert werden. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000 EUR betragen.

 

Antragsvoraussetzungen

Die Antragstellerin/der Antragsteller muss nachweisen, dass die Fördermaßnahme zur qualitativen und/oder quantitativen Verbesserung des Produktions- und/oder Leistungsprozesses geeignet ist. Das Förderprojekt muss signifikante Auswirkungen auf die Produkte, Verfahren oder die Arbeitsprozesse besitzen und einen Einfluss auf die Fachkräfteproblematik im Unternehmen haben.

 

Die Antragstellerin/der Antragssteller muss über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern verfügen.

 

Investitionen in Standardhardware und Standardsoftware sind von der Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern ausgeschlossen. Für die Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern können nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die nicht bereits durch andere Förderinstrumente erfasst werden und wurden.

 

Verfahren

Es ist eine Projektskizze einzureichen, welche das Vorhaben beschreibt und den erwarteten technologischen Fortschritt durch Digitalisierung für das Unternehmen verdeutlicht. Mit dem Vorhaben darf vor Abschluss des Verfahrens nicht begonnen worden sein.

 

Das Verfahren erfolgt zweistufig:

  • 1. Stufe: Die Stufe 1 beinhaltet die Einreichung von Projektskizzen in digitaler Form. Es erfolgt eine Auswahl der Förderprojekte durch einen Prüfungsausschuss im Rahmen des vorhandenen Budgets.
  • 2. Stufe: Die Stufe 2 stellt das formale Antragsverfahren bei der TBI GmbH für die aus Stufe 1 ausgewählten Projekte dar.

 

Stufe 1

Es ist eine Projektskizze auf Formblatt bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH in elektronischer Form per E-Mail (digitalisierung@tbi-mv.de) einzureichen.

 

Die Projektskizze muss folgende Informationen enthalten:

  • Beschreibung des im Unternehmen vorhandenen Produktions- oder Leistungsprozesses. (IST-Zustand)
  • Beschreibung der im Unternehmen geplanten neuen digitalen Produktions- oder Leistungsprozesse. (Soll-Zustand, technologische Betrachtung, Digitalisierungsziel)
  • Beschreibung der Veränderungen im unternehmerischen Arbeitsprozess so wie der Auswirkungen auf die Fachkräftesituation im Unternehmen.
  • Beschreibung der notwendigen Investitionen und Vorlage einer Kostenkalkulation.

 

Stufe 2

Die Projektskizzen werden branchenspezifisch bewertet. Nach Auswertung der Projektskizzen aus Stufe 1 werden die im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets ausgewählten Projektantragsteller informiert und zur formalen Antragstellung aufgefordert. Die Antragstellung richtet sich nach den Vorgaben der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.     

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Fristen

Die Projektskizzen für die Stufe 1 können in den oben genannten Schwerpunktbereichen vom 01.07.2024 bis zum 31.12.2024 digital eingereicht werden.

 

Kontakt und Antragstellung

TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
Hagenower Straße 73
19061 Schwerin

Ansprechpartner:    Herr Dipl.-Ing. Kai Krause
Telefon:                        0385 3993 182
E-Mail:                          digitalisierung@tbi-mv.de

 

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat Technologie