Anmeldung von Schutzrechten

In diesem Bereich können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Erlangung von Patenten unterstützt werden. Die Erfindung muss in einer Anmeldeschrift hinreichend konkretisiert sein und in Verbindung mit verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen stehen. Das Vorhaben muss auf der Grundlage eines zu erstellenden Verwertungsplans durch wirtschaftliche Erfolgsaussichten gekennzeichnet sein. Zuwendungsfähig sind Anwaltskosten, Patentgebühren (Amtsgebühren), Übersetzungen und Recherchen für die Anmeldung von internationalen Patenten. Ausgaben für die Aufrechterhaltung von Schutzrechten sind nicht zuwendungsfähig.

Die Antragsformulare zu diesem Förderprogramm finden Sie im Downloadbereich.

Diese Kurzbeschreibung hat rein informativen Charakter und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sämtliche Regeln, Vorgaben usw., die Förderung von Vorhaben in diesem Bereich betreffend, entnehmen Sie bitte der geltenden Richtlinie des Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.

Anträge sind spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Maßnahme bei der TBI GmbH einzureichen.