Investitionen infolge von Prozessinnovationen
In diesem Bereich können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionen unterstützt werden, welche der Umsetzung von Prozessinnovationen dienen. Die Betriebsstätte muss grundsätzlich für eine Produktion oder Leistungserbringung geeignet sein.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen wie Maschinen und Anlagen, Robotik sowie Automatisierungstechnik wie Sensorik, Datenübertragungs- und Verteiltechnik und die dafür notwendige spezifische Hard- und Software.
Die Antragsformulare zu diesem Förderprogramm finden Sie im Downloadbereich.
Diese Kurzbeschreibung hat rein informativen Charakter und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sämtliche Regeln, Vorgaben usw., die Förderung von Vorhaben in diesem Bereich betreffend, entnehmen Sie bitte der geltenden Richtlinie des Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.
Anträge sind spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Maßnahme bei der TBI GmbH einzureichen.