Prozessinnovationen

In diesem Bereich können Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes bei Prozessinnovationen unterstützt werden. Diese müssen die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen (einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software) zum Inhalt haben. Durch die Zuwendung soll die Wirksamkeit der Prozessinnovation und somit die Leistungsfähigkeit des Unternehmens gestärkt und die Umsetzung der Prozessinnovation in Pilot- oder Demonstrationsprojekten unterstützt werden. Die Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) möglich. Auch großen Unternehmen kann eine solche Zuwendung gewährt werden, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit tatsächlich mit KMU zusammenarbeiten und die beteiligten KMU mindestens 30 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Kosten tragen. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Ausgaben für Auftragsforschung und technisches Wissen von Dritten, sonstige Ausgaben für Material, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen, sowie Gemeinkosten.

Die Antragsformulare zu diesem Förderprogramm finden Sie im Downloadbereich.

Diese Kurzbeschreibung hat rein informativen Charakter und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sämtliche Regeln, Vorgaben usw., die Förderung von Vorhaben in diesem Bereich betreffend, entnehmen Sie bitte der geltenden Richtlinie des Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.

Anträge sind spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Maßnahme bei der TBI GmbH einzureichen.