Förderprogramme

Die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation umfasst folgende Programme:

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programmes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Förderanträge stellen. Neben den programmspezifischen Fördervoraussetzungen müssen die Ergebnisse des Vorhabens geeignet sein, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beizutragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Die allgemeinen sowie programmspezifischen Förderbedingungen sind in der "Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation" geregelt, die im Downloadbereich eingesehen werden kann.

Zur Wahrung der Fristen sind Anträge spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Maßnahme bei der TBI GmbH einzureichen.

Um nähere Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte das entsprechende Förderprogramm aus der Liste oder dem Navigationsmenü.

Diese Kurzbeschreibung hat rein informativen Charakter und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sämtliche Regeln, Vorgaben usw., die Förderung von Vorhaben in diesem Bereich betreffend, entnehmen Sie bitte der geltenden Richtlinie des Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.

Die TBI GmbH bietet Zuwendungsempfängern nach Erhalt des Zuwendungsbescheides die Möglichkeit der Nutzung des e-Cohesion-Portals an. Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.