Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

In diesem Bereich können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Zuwendung zur Erbringung von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen beantragen. Die so geförderten Dienstleister gewähren KMU, die diese Dienste in Anspruch nehmen, einen Preisnachlass in Höhe des gewährten Fördersatzes. Der antragstellende Anbieter der Dienste muss über die erforderliche Qualifizierung verfügen und die angebotene Leistung dem Ziel der Einführung von Technologien zum Zweck der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dienen. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für externe Sachverständige sowie deren im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung stehende Nutzung von Laboratorien, Maschinen und Anlagen für die Durchführung von Tests einschließlich der erforderlichen Testmaterialien.

Die Antragsformulare zu diesem Förderprogramm finden Sie im Downloadbereich.

Diese Kurzbeschreibung hat rein informativen Charakter und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sämtliche Regeln, Vorgaben usw., die Förderung von Vorhaben in diesem Bereich betreffend, entnehmen Sie bitte der geltenden Richtlinie des Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.

Anträge sind spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Maßnahme bei der TBI GmbH einzureichen.