Veranstaltung: Online-Seminar: Einführung in das Arbeitnehmererfindungsgesetz
Ein Arbeitnehmer macht eine Erfindung. Wem steht diese zu?
a) dem Arbeitnehmer
b) dem Arbeitgeber
Für beide Optionen gibt es gute Gründe. Das sogenannte Arbeitnehmererfindungsgesetz schafft einen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und regelt, wie mit Erfindungen von Arbeitnehmern zu verfahren ist.
Daher ist es für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zu empfehlen, sich mit den Regelungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes vertraut zu machen. Zu diesem Zwecke bietet das Patentinformationszentrum Schwerin in Zusammenarbeit mit Herrn Patentanwalt Stefan Rieke (Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB, Rostock) am 25.10.2023 von 13:00 bis 14:30 Uhr ein kostenloses Online-Seminar zum Thema Arbeitnehmererfindungsgesetz an.
Das klingt interessant? Dann melden Sie sich bitte bis zum 23.10.2023 für das Seminar an (E-Mail: piz@tbi-mv.de)
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Details
Einrichtung / Veranstaltungsort | Patentinformationszentrum Schwerin |
Datum / Uhrzeit | Am 25.10.2023 von 13:00 bis 14:30 Uhr |
Ansprechpartner | Kai Krause |
Telefon | 0385 3993140 |
piz@tbi-mv.de |
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