Veranstaltung: Online-Seminar: Einführung in das Arbeitnehmererfindungsgesetz

Ein Arbeitnehmer macht eine Erfindung. Wem steht diese zu?

a) dem Arbeitnehmer
b) dem Arbeitgeber

Für beide Optionen gibt es gute Gründe. Das sogenannte Arbeitnehmererfindungsgesetz schafft einen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und regelt, wie mit Erfindungen von Arbeitnehmern zu verfahren ist.
Daher ist es für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zu empfehlen, sich mit den Regelungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes vertraut zu machen. Zu diesem Zwecke bietet das Patentinformationszentrum Schwerin in Zusammenarbeit mit Herrn Patentanwalt Stefan Rieke (Schnick & Garrels Patentanwälte PartG mbB, Rostock) am 25.10.2023 von 13:00 bis 14:30 Uhr ein kostenloses Online-Seminar zum Thema Arbeitnehmererfindungsgesetz an.

Das klingt interessant? Dann melden Sie sich bitte bis zum 23.10.2023 für das Seminar an (E-Mail: piz@tbi-mv.de)

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Details

Einrichtung / VeranstaltungsortPatentinformationszentrum Schwerin
Datum / UhrzeitAm 25.10.2023 von 13:00 bis 14:30 Uhr
AnsprechpartnerKai Krause
Telefon0385 3993140
E-Mailpiz@tbi-mv.de

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